Kurzdefinition
Im Dachgeschoss mit Dachschrägen werden nur Teile der Räume als Wohn- oder Nutzfläche gezählt, sofern bestimmte Höhen- und Geometriebedingungen erfüllt sind. Die Dachschräge selbst ist fachlich präzise zu unterscheiden von der nutzbaren Fläche darunter.
Praxisrelevanz
Fehlerhafte manuelle Aufmaße im Dachgeschoss sind häufig. Eine geometrisch saubere Ermittlung aus dem Plan reduziert Streitfälle bei Wohnflächennachweisen und Vorplanungen.
AIGO-Bezug
Aus 2D-Schnitten und Grundrissen extrahiert AIGO Raumgeometrien deterministisch. Die fachliche Anwendung der WoFlV-Zuschlags- und Abzugsregeln bleibt in der Verantwortung des Planers — AIGO liefert die verifizierbare geometrische Basis.