Kurzdefinition
Keller- und Nebenräume werden nach WoFlV bei der Ermittlung von Nutz- und Wohnflächen differenziert behandelt — je nach Nutzbarkeit, Höhe und Zuordnung zum Wohnzweck.
Typische Fälle
- Voll nutzbare Kellerwohnungen vs. reine Nutzkeller
- Hauswirtschafts- und Technikräume
- Abzüge unter Mindesthöhe oder bei bestimmten Nutzungen
AIGO-Bezug
Grundrisse liefern die Raumgeometrie. AIGO erfasst Flächen deterministisch; die WoFlV-Regelanwendung erfolgt mit dokumentierter Geometriebasis und fachlicher Freigabe.